Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Waldpfad Reiseinitiative mit Sitz in der Kastanienallee 42, 10435 Berlin, Deutschland (nachfolgend „Waldpfad“, „wir“ oder „uns“) und den Personen, die eine von Waldpfad angebotene Reiseleistung buchen, anfragen oder in Anspruch nehmen (nachfolgend „Reisende“, „Kunde“ oder „Sie“). Mit der Buchung einer Reiseleistung, der Nutzung unseres Kontaktformulars zur Reiseanfrage oder der Teilnahme an einer von Waldpfad organisierten Route erklären Sie sich mit der Geltung dieser AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung einverstanden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Reisenden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Waldpfad hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Waldpfad kuratiert individuelle und geführte Reiserouten durch verschiedene Regionen Deutschlands, darunter unter anderem den Schwarzwald, die Bayerischen Alpen, das Rheintal, die Weinberge der Mosel, die Sächsische Schweiz sowie historische Orte wie Rothenburg ob der Tauber. Die vorliegenden AGB gelten für sämtliche über die Website, per E-Mail, telefonisch oder auf sonstigem Wege getroffenen Vereinbarungen über die Erbringung solcher Reiseleistungen.
Zum besseren Verständnis dieser AGB werden nachfolgend einige zentrale Begriffe erläutert, die im weiteren Text wiederkehrend verwendet werden. Diese Begriffsbestimmungen dienen ausschließlich der Auslegung dieser AGB und begründen selbst keine eigenständigen vertraglichen Ansprüche.
Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Waldpfad und dem Reisenden, soweit es sich um die Buchung, Planung oder Durchführung von Reiseleistungen handelt, die von Waldpfad angeboten, vermittelt oder organisiert werden. Vertragspartner des Reisenden ist ausschließlich Waldpfad mit der im Impressum und in diesen AGB genannten Anschrift. Waldpfad tritt bei der Erbringung bestimmter Teilleistungen, etwa Unterkünften, Verkehrsmitteln oder gastronomischen Angeboten, teilweise als Vermittler gegenüber selbstständigen Leistungsträgern auf; in diesen Fällen wird der Reisende hierüber vor Vertragsschluss gesondert informiert.
Sollte eine gebuchte Leistung als Pauschalreise im Sinne des deutschen Reiserechts einzuordnen sein, gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften über Pauschalreiseverträge. Handelt es sich um eine Einzelleistung oder eine Verbindung mehrerer Reiseleistungen ohne Pauschalreisecharakter, gelten die Bestimmungen dieser AGB entsprechend für die jeweilige Vertragsart. Im Zweifel ist die Leistungsbeschreibung in der individuellen Buchungsbestätigung maßgeblich.
Diese AGB richten sich sowohl an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, soweit diese Reiseleistungen bei Waldpfad buchen. Bestimmte Regelungen, insbesondere zum gesetzlichen Widerrufsrecht, gelten ausschließlich zugunsten von Verbrauchern.
Waldpfad behält sich vor, diese AGB regelmäßig zu überprüfen und an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen, saisonale Besonderheiten einzelner Regionen oder organisatorische Notwendigkeiten anzupassen. Die für eine konkrete Buchung maßgebliche Fassung ist stets diejenige, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website veröffentlicht war und dem Reisenden im Rahmen der Buchungsbestätigung zur Kenntnis gegeben wurde. Spätere Änderungen der AGB entfalten grundsätzlich keine Rückwirkung auf bereits bestätigte Buchungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird oder eine Änderung ausschließlich zugunsten des Reisenden wirkt.
Sollte der Reisende die Buchung nicht für sich selbst, sondern für weitere teilnehmende Personen vornehmen, etwa im Rahmen einer Familien- oder Gruppenreise, sichert er zu, für die Weiterleitung dieser AGB an alle teilnehmenden Personen sowie für deren Einverständnis mit den hierin geregelten Bedingungen Sorge zu tragen. Waldpfad ist berechtigt, sich auf die Erklärungen des buchenden Reisenden als Vertreter der übrigen Teilnehmer zu verlassen, sofern keine gegenteiligen Anhaltspunkte vorliegen.
Die auf der Website von Waldpfad dargestellten Reiserouten, Regionen und Leistungsbeschreibungen stellen kein bindendes Angebot im Rechtssinne dar, sondern eine Aufforderung an den Reisenden, ein eigenes Angebot zur Buchung abzugeben. Der Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche schriftliche oder elektronische Bestätigung durch Waldpfad zustande, unabhängig davon, ob die Anfrage über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch erfolgte.
Die Leistungsbeschreibung ergibt sich aus den Angaben auf der Website zum Zeitpunkt der Buchung sowie aus etwaigen individuellen Absprachen, die im Rahmen der Beratung getroffen und in der Buchungsbestätigung schriftlich festgehalten werden. Fotografien, Illustrationen und Beschreibungen von Regionen, Unterkünften und Aktivitäten dienen der Veranschaulichung und können von der tatsächlichen Ausführung geringfügig abweichen, soweit dies für den Reisenden zumutbar ist und den Gesamtcharakter der Reise nicht wesentlich beeinträchtigt.
Waldpfad behält sich vor, vor Vertragsschluss zusätzliche Informationen zu Gesundheits-, Ausrüstungs- oder Fitnessanforderungen einzuholen, insbesondere bei Routen mit erhöhtem alpinem Anspruch wie der Bayerischen-Alpen-Tour. Der Reisende ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen, soweit diese für die sichere Durchführung der Reise erforderlich sind.
Bei individuell zusammengestellten Routen, die von der Standardbeschreibung einzelner Regionen abweichen, wird der Vertragsinhalt in einem gesonderten Angebotsdokument festgehalten, das die konkret vereinbarten Etappen, Unterkünfte und Zusatzleistungen abschließend beschreibt. Dieses Angebotsdokument geht im Falle von Widersprüchen den allgemeinen Beschreibungen auf der Website vor, da es die individuellen Absprachen zwischen Waldpfad und dem Reisenden konkretisiert.
Waldpfad weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit einzelner Unterkünfte, insbesondere kleinerer Gasthäuser und Winzerhöfe entlang der Mosel oder in den Dörfern des Schwarzwalds, saisonalen Schwankungen unterliegt. Kann eine im Angebot genannte Unterkunft zum Zeitpunkt der endgültigen Buchungsbestätigung nicht mehr bereitgestellt werden, wird dem Reisenden eine gleichwertige Alternative innerhalb derselben Kategorie und Region angeboten, bevor der Vertrag endgültig bestätigt wird.
Eine Buchungsanfrage kann über das Kontaktformular auf der Website, per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter der angegebenen Rufnummer gestellt werden. Nach Eingang der Anfrage prüft Waldpfad die Verfügbarkeit der gewünschten Route und übersendet dem Reisenden innerhalb einer angemessenen Frist, in der Regel innerhalb von zwei Werktagen, ein individuelles Angebot mit Leistungsbeschreibung, Reisezeitraum und Preis.
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Reisende dieses Angebot ausdrücklich annimmt, etwa durch schriftliche Bestätigung per E-Mail, und Waldpfad den Eingang dieser Annahme in Form einer Buchungsbestätigung quittiert. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht keine Verpflichtung von Waldpfad, die angefragte Leistung verbindlich zu reservieren.
Waldpfad ist berechtigt, eine Buchungsanfrage ohne Angabe von Gründen abzulehnen, etwa wenn die gewünschte Route ausgebucht ist, saisonal nicht verfügbar ist oder wenn begründete Zweifel an der sicheren Durchführbarkeit für den anfragenden Reisenden bestehen.
Sämtliche im Rahmen der Buchungsanfrage übermittelten Angaben, insbesondere zu Reisezeitraum, Teilnehmerzahl und besonderen Wünschen, werden von Waldpfad sorgfältig geprüft, bevor ein individuelles Angebot erstellt wird. Der Reisende erhält vor endgültiger Bestätigung stets Gelegenheit, das Angebot zu prüfen und gegebenenfalls Rückfragen zu stellen, bevor eine verbindliche Erklärung abgegeben wird.
Die in der Buchungsbestätigung genannten Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro und inklusive der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Nicht im Reisepreis enthaltene Leistungen, etwa persönliche Ausgaben, optionale Zusatzaktivitäten oder Trinkgelder, werden in der Leistungsbeschreibung gesondert ausgewiesen.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Gesamtpreises innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Der Restbetrag ist spätestens vier Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig. Bei Buchungen innerhalb dieser Frist ist der gesamte Reisepreis unmittelbar nach Buchungsbestätigung fällig.
Zahlungen können, soweit auf der Website oder in der Buchungsbestätigung angegeben, per Überweisung oder über sonstige angebotene Zahlungsmethoden erfolgen. Bei Zahlungsverzug ist Waldpfad berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und, nach vorheriger Mahnung mit angemessener Fristsetzung, vom Vertrag zurückzutreten sowie die in § 6 dieser AGB genannten Stornokosten in Rechnung zu stellen.
Preiserhöhungen nach Vertragsschluss sind nur zulässig, soweit sich gesetzlich zulässige Umstände wie signifikante Änderungen der Beförderungskosten, Steuern oder Wechselkurse ergeben und die Erhöhung nicht mehr als acht Prozent des Reisepreises beträgt sowie mindestens 21 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt wird.
Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als acht Prozent oder einer Erhöhung, die innerhalb der letzten 21 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt wird, steht dem Reisenden ein Rücktrittsrecht ohne Erhebung von Stornokosten zu, das binnen einer Frist von sieben Tagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich auszuüben ist. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt die Preiserhöhung als akzeptiert.
Rechnungen werden dem Reisenden grundsätzlich in elektronischer Form per E-Mail übermittelt. Auf ausdrücklichen Wunsch stellt Waldpfad eine Rechnung auch in Papierform zur Verfügung, wobei hierfür ein angemessener Bearbeitungsaufwand berechnet werden kann.
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung. Nebenabsprachen, die den Umfang der Leistung erweitern oder einschränken, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Waldpfad, um wirksam zu werden.
Waldpfad behält sich vor, einzelne Leistungsbestandteile, etwa die Reihenfolge von Etappen, die konkrete Unterkunft innerhalb einer vergleichbaren Kategorie oder die Uhrzeit einzelner Programmpunkte, aus organisatorischen, witterungsbedingten oder sicherheitsrelevanten Gründen zu ändern, sofern die Änderung den Gesamtcharakter der Reise nicht wesentlich beeinträchtigt und der Reisende hierüber unverzüglich informiert wird.
Wesentliche Änderungen der Hauptleistungspflichten, etwa ein Wechsel der Zielregion oder eine erhebliche Verkürzung der Reisedauer, bedürfen der Zustimmung des Reisenden. Wird eine solche Änderung nicht innerhalb einer von Waldpfad gesetzten angemessenen Frist abgelehnt, gilt sie als angenommen, sofern der Reisende zuvor ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde.
Typische Gründe für kurzfristige Leistungsänderungen sind unter anderem witterungsbedingte Sperrungen von Wanderwegen im Schwarzwald oder den Bayerischen Alpen, kurzfristige Renovierungsarbeiten an einzelnen Unterkünften oder Änderungen im Fahrplan regionaler Verkehrsbetriebe entlang des Rheins oder der Mosel. In solchen Fällen bemüht sich Waldpfad stets um eine gleichwertige Ersatzlösung innerhalb derselben Region.
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung gegenüber Waldpfad von der gebuchten Reise zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung der Stornokosten ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei Waldpfad.
Da Waldpfad bei Rücktritt bereits Aufwendungen für Unterkünfte, lokale Führungen und reservierte Kontingente hat, fallen folgende pauschale Stornokosten an, sofern im Einzelfall nicht ein geringerer tatsächlicher Schaden nachgewiesen wird:
Dem Reisenden steht es frei, nachzuweisen, dass Waldpfad ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die pauschalierte Stornokostenpauschale. Ebenso ist Waldpfad berechtigt, einen höheren, konkret nachgewiesenen Schaden geltend zu machen, wenn die tatsächlich entstandenen Kosten die Pauschale übersteigen.
Der Reisende hat zudem die Möglichkeit, einen geeigneten Ersatzreisenden zu benennen, der in den bestehenden Vertrag eintritt, sofern dies organisatorisch möglich ist und keine gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften entgegenstehen. Waldpfad kann hierfür eine angemessene Bearbeitungsgebühr erheben.
Bereits gezahlte Beträge, die nach Abzug der jeweils anfallenden Stornokosten verbleiben, werden dem Reisenden innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung auf das ursprünglich zur Zahlung genutzte Konto zurückerstattet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Wünscht der Reisende nach Vertragsschluss eine Umbuchung, etwa hinsichtlich Reisezeitraum, Region oder Teilnehmerzahl, wird Waldpfad diesem Wunsch nach Möglichkeit entsprechen. Umbuchungen bis 30 Tage vor Reisebeginn sind gegen eine Bearbeitungsgebühr von 35 Euro pro Buchung möglich, sofern die gewünschte Alternative verfügbar ist.
Umbuchungswünsche innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn werden nach Möglichkeit berücksichtigt, können jedoch aus organisatorischen Gründen wie einem bereits erforderlichen Rücktritt gemäß § 6 dieser AGB behandelt und mit den dort genannten Stornokosten belegt werden.
Namensänderungen einzelner Teilnehmer innerhalb einer Gruppenbuchung sind bis 14 Tage vor Reisebeginn kostenfrei möglich, sofern hierdurch keine zusätzlichen Kosten bei Leistungsträgern wie Bahnunternehmen oder Unterkünften entstehen. Entstehen solche Kosten, werden sie an den Reisenden weitergegeben.
Eine Umbuchung auf eine andere Reiseroute, etwa von der Mosel-Weinroute auf die Rheinroute, ist als Neubuchung mit gleichzeitigem Rücktritt von der ursprünglichen Route zu behandeln, sofern sich Dauer, Preis oder Region wesentlich unterscheiden. Waldpfad informiert den Reisenden in solchen Fällen transparent über die jeweils anfallenden Kosten, bevor die Umbuchung endgültig bestätigt wird.
Tritt der Reisende die gebuchte Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht an, gilt dies als Rücktritt zum Zeitpunkt des vereinbarten Reisebeginns mit den in § 6 dieser AGB genannten Rechtsfolgen. Bereits erbrachte Teilleistungen werden nicht erstattet.
Erscheint ein Reisender verspätet zu einem vereinbarten Treffpunkt und wird hierdurch die Teilnahme an einzelnen Programmpunkten unmöglich, besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung oder Rückerstattung des entsprechenden Leistungsanteils, sofern die Verspätung nicht ausschließlich von Waldpfad zu vertreten ist.
Kann der Reisende aus persönlichen Gründen, etwa kurzfristiger Erkrankung, nicht zum vereinbarten Termin anreisen, wird empfohlen, Waldpfad hierüber unverzüglich zu informieren, damit gegebenenfalls organisatorische Anpassungen für die übrige Reisegruppe vorgenommen werden können. Ein Anspruch auf nachträgliche Erstattung ergibt sich hieraus jedoch nicht, unbeschadet etwaiger Leistungen aus einer separat abgeschlossenen Reiseversicherung.
Waldpfad ist berechtigt, eine Reise aus wichtigem Grund abzusagen, etwa wenn die Mindestteilnehmerzahl einer Gruppenreise nicht erreicht wird, sofern diese Möglichkeit bei Buchung ausdrücklich mitgeteilt wurde und die Absage spätestens 21 Tage vor Reisebeginn erklärt wird. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet.
Ebenso kann Waldpfad eine Reise absagen, wenn die Durchführung aufgrund höherer Gewalt gemäß § 10 dieser AGB nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Auch in diesem Fall werden geleistete Zahlungen abzüglich bereits erbrachter und nicht rückerstattbarer Fremdleistungen erstattet.
Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer berechtigten Absage durch Waldpfad besteht nicht, soweit die Absage auf Umständen beruht, die Waldpfad nicht zu vertreten hat.
Muss Waldpfad eine bereits begonnene Reise aus zwingenden Gründen, etwa einer plötzlichen Sperrung eines Wanderwegs oder einer akuten Wetterwarnung in den Bayerischen Alpen, vorzeitig abbrechen, wird der Reisende unverzüglich informiert und, soweit organisatorisch möglich, sicher zu einem geeigneten Ausgangspunkt zurückgeführt. Für den nicht in Anspruch genommenen Teil der Reise erfolgt eine anteilige Erstattung.
Als höhere Gewalt im Sinne dieser AGB gelten unvorhersehbare und von Waldpfad nicht beeinflussbare Ereignisse, insbesondere extreme Wetterereignisse, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Streiks, Epidemien oder vergleichbare Umstände, die die sichere oder plangemäße Durchführung einer Reise unmöglich machen oder unzumutbar erschweren.
Tritt ein solches Ereignis nach Vertragsschluss, aber vor oder während der Reise ein, sind beide Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag hinsichtlich der betroffenen Leistungen ohne Entschädigungspflicht der jeweils anderen Seite zu beenden. Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet.
Waldpfad wird sich in solchen Fällen nach besten Kräften bemühen, dem Reisenden eine gleichwertige Alternativroute, eine Verlegung des Reisetermins oder eine Gutschrift für eine zukünftige Buchung anzubieten.
Zu den in diesem Zusammenhang relevanten Umständen zählen insbesondere Hochwasser entlang des Rheins oder der Mosel, Waldbrandwarnungen im Schwarzwald, Lawinengefahr in den Bayerischen Alpen sowie behördlich angeordnete Zugangsbeschränkungen zu einzelnen Sehenswürdigkeiten wie Schloss Neuschwanstein. Waldpfad beobachtet die jeweilige Lage in den betroffenen Regionen fortlaufend und informiert betroffene Reisende so früh wie möglich.
Der Reisende ist verpflichtet, Waldpfad rechtzeitig über gesundheitliche Einschränkungen, besondere Ernährungsbedürfnisse oder sonstige Umstände zu informieren, die für die sichere und angenehme Durchführung der Reise von Bedeutung sein können.
Bei Routen mit körperlicher Anforderung, insbesondere der Bayerischen-Alpen-Tour und der Schwarzwald-Naturroute, obliegt es dem Reisenden, sich vorab über den Schwierigkeitsgrad zu informieren und die eigene körperliche Eignung realistisch einzuschätzen. Waldpfad stellt hierzu auf der Website unverbindliche Orientierungswerte zur Verfügung.
Waldpfad behält sich vor, im begründeten Einzelfall vor Antritt einer Route mit erhöhtem alpinem Anspruch einen kurzen Fragebogen zur körperlichen Verfassung zu übersenden. Die wahrheitsgemäße Beantwortung dieses Fragebogens liegt im eigenen Interesse des Reisenden und dient ausschließlich der sicheren Vorbereitung der jeweiligen Etappen.
Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, die für die Teilnahme an der Reise erforderlichen Reisedokumente, insbesondere einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, rechtzeitig zu beschaffen und deren Gültigkeit zu prüfen. Waldpfad informiert im Rahmen der Beratung über allgemein bekannte Anforderungen, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Vollständigkeit im Einzelfall.
Bei innerdeutschen Reisen bestehen für Staatsangehörige der Europäischen Union in der Regel keine besonderen Einreisebestimmungen. Reisende aus Drittstaaten sollten sich rechtzeitig vor Reisebeginn eigenständig über geltende Einreisebestimmungen informieren.
Gesundheitliche Anforderungen, etwa bei alpinen Routen, werden im Rahmen der individuellen Beratung besprochen. Der Reisende trägt die Verantwortung für die Einschätzung seiner eigenen gesundheitlichen Eignung zur Teilnahme.
Bei Minderjährigen, die in Begleitung von Erziehungsberechtigten an einer Reise teilnehmen, sind zusätzlich die für Minderjährige geltenden Vorschriften zu beachten. Waldpfad kann in solchen Fällen die Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten verlangen.
Waldpfad empfiehlt allen Reisenden dringend den Abschluss einer geeigneten Reiserücktrittsversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung, sofern diese nicht bereits durch bestehenden Versicherungsschutz abgedeckt ist. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist nicht automatisch Bestandteil der gebuchten Reiseleistung.
Auf Wunsch vermittelt Waldpfad Kontakte zu unabhängigen Versicherungsanbietern, übernimmt jedoch keine Haftung für den Inhalt, Umfang oder die Leistungsfähigkeit der jeweiligen Versicherungsprodukte.
Insbesondere bei Routen mit alpinen Wanderabschnitten, etwa der Bayerischen-Alpen-Tour, wird empfohlen, den Versicherungsschutz gezielt auf Bergwanderungen und mögliche Rettungskosten zu prüfen, da nicht jede Standardreiseversicherung diese Risiken automatisch abdeckt.
Stellt der Reisende während der Reise einen Mangel an der vertraglich vereinbarten Leistung fest, ist er verpflichtet, diesen unverzüglich der vor Ort verantwortlichen Reisebegleitung oder direkt Waldpfad anzuzeigen, damit angemessene Abhilfe geleistet werden kann.
Waldpfad wird sich innerhalb einer angemessenen Frist um Abhilfe bemühen, sofern diese möglich und mit keinem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist. Unterlässt der Reisende die rechtzeitige Anzeige eines Mangels, obwohl ihm dies möglich und zumutbar war, kann dies zu einer Minderung etwaiger Ansprüche führen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Ansprüche wegen Mängeln der Reiseleistung sind innerhalb von zwei Jahren nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise gegenüber Waldpfad geltend zu machen, unbeschadet kürzerer gesetzlicher Fristen für einzelne Anspruchsarten.
Kann ein angezeigter Mangel vor Ort nicht behoben werden, etwa weil eine gebuchte Unterkunft kurzfristig nicht verfügbar ist, wird Waldpfad eine gleichwertige Ersatzleistung organisieren. Entstehen dem Reisenden hierdurch nachweislich höhere Kosten, werden diese im Rahmen einer nachträglichen Minderung des Reisepreises berücksichtigt.
Waldpfad haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Waldpfad, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, unbeschränkt. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Waldpfad ebenfalls unbeschränkt, auch bei einfacher Fahrlässigkeit.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Reise erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Reisende vertrauen durfte, haftet Waldpfad auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Im Übrigen ist die Haftung von Waldpfad für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Diese Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Waldpfad.
Für Schäden, die dem Reisenden durch eigenes Verschulden entstehen, etwa durch Missachtung von Sicherheitshinweisen bei Wanderungen in alpinem Gelände oder durch das Verlassen ausgewiesener Wege ohne Rücksprache mit der Reisebegleitung, haftet Waldpfad nicht. Dies gilt insbesondere für Unfälle, die auf eine eigenmächtige Abweichung von der vereinbarten Route zurückzuführen sind.
Soweit Waldpfad einzelne Leistungen, etwa Transportleistungen Dritter, lediglich vermittelt und dies dem Reisenden vor Vertragsschluss erkennbar mitgeteilt wurde, haftet Waldpfad nicht für die ordnungsgemäße Erbringung dieser Fremdleistung, sondern lediglich für eine sorgfältige Auswahl des jeweiligen Leistungsträgers.
Ansprüche gegenüber selbstständigen Leistungsträgern, etwa wegen Verspätungen im öffentlichen Nahverkehr oder Mängeln in Restaurants außerhalb des von Waldpfad organisierten Programms, sind unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Leistungsträger geltend zu machen.
Waldpfad unterstützt den Reisenden auf Wunsch bei der Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Leistungsträger und der Dokumentation eines Mangels, übernimmt hierbei jedoch keine rechtliche Vertretung und keine Garantie für den Erfolg einer entsprechenden Reklamation.
Ansprüche des Reisenden aus offensichtlichen Mängeln, die nicht innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise gegenüber Waldpfad angezeigt wurden, können ausgeschlossen sein, soweit die verspätete Anzeige zu einer Erschwerung der Sachverhaltsklärung geführt hat und der Reisende die verspätete Anzeige zu vertreten hat.
Diese Regelung berührt nicht das Recht des Reisenden, sich innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen gemäß § 14 dieser AGB gerichtlich oder außergerichtlich auf seine Ansprüche zu berufen.
Waldpfad empfiehlt, Mängel möglichst noch während der Reise schriftlich, etwa per E-Mail oder Kurznachricht, zu dokumentieren, um eine spätere Nachvollziehbarkeit des Sachverhalts zu erleichtern und Missverständnisse bei der nachträglichen Bearbeitung zu vermeiden.
Ansprüche des Reisenden wegen Mängeln der Reise verjähren innerhalb von zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Für sonstige Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften, soweit diese AGB keine abweichende Regelung enthalten.
Verhandlungen zwischen Waldpfad und dem Reisenden über einen geltend gemachten Anspruch hemmen den Lauf der Verjährungsfrist, bis eine der Parteien die Fortsetzung der Verhandlungen schriftlich verweigert, längstens jedoch für die Dauer eines Jahres nach Beginn der Verhandlungen.
Reisende, die an geführten Gruppenrouten teilnehmen, verpflichten sich, ein rücksichtsvolles Verhalten gegenüber Mitreisenden, der örtlichen Bevölkerung und der Natur an den Tag zu legen. Waldpfad legt hierbei besonderen Wert auf den respektvollen Umgang mit den besuchten Landschaften wie Wäldern, Flusstälern und Weinbergen.
Waldpfad ist berechtigt, einen Reisenden von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn dieser durch sein Verhalten den Ablauf der Reise erheblich stört, andere Teilnehmer gefährdet oder gegen Anweisungen der Reisebegleitung aus Sicherheitsgründen verstößt. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises für die verbleibenden Programmtage.
Diese Verhaltensregeln dienen nicht zuletzt dem Schutz der besuchten Landschaften selbst. Da viele der von Waldpfad angebotenen Routen durch ökologisch empfindliche Gebiete führen, etwa Hochmoore im Schwarzwald oder Uferzonen entlang der Mosel, ist die Einhaltung ausgewiesener Wege von besonderer Bedeutung für den langfristigen Erhalt dieser Landschaften.
Die Inhalte der Website von Waldpfad, einschließlich Texte, Bilder, Grafiken und Programmcode, dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden, soweit dies über die private, nicht kommerzielle Nutzung hinausgeht.
Die Nutzung des Kontaktformulars sowie sonstiger interaktiver Funktionen der Website ist nur zu dem Zweck zulässig, für den sie bereitgestellt werden. Ein Missbrauch, etwa durch automatisierte Anfragen oder die Übermittlung rechtswidriger Inhalte, ist untersagt und kann zum Ausschluss von der weiteren Nutzung führen.
Waldpfad bemüht sich um eine dauerhafte Verfügbarkeit der Website, kann jedoch keine ununterbrochene Erreichbarkeit garantieren, insbesondere im Falle von Wartungsarbeiten, technischen Störungen oder Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs von Waldpfad liegen.
Sämtliche auf der Website verwendeten Fotografien, Illustrationen und Texte sind urheberrechtlich geschützt und stehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, Waldpfad oder den jeweiligen Rechteinhabern zu. Eine Nutzung dieser Inhalte durch Dritte bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung.
Fotografien, die während einer Reise von Waldpfad oder beauftragten Dritten zu Dokumentations- oder Marketingzwecken angefertigt werden, dürfen, sofern der Reisende nicht widerspricht, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Recht am eigenen Bild für die Außendarstellung von Waldpfad verwendet werden.
Reisende, die eine Verwendung ihrer Abbildung nicht wünschen, können dies jederzeit formlos gegenüber der Reisebegleitung oder per E-Mail an [email protected] erklären. Bereits veröffentlichte Inhalte werden nach einem berechtigten Widerspruch innerhalb einer angemessenen Frist entfernt, soweit dies technisch umsetzbar ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Buchung und Durchführung von Reiseleistungen erfolgt gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung sowie der gesondert veröffentlichten Datenschutzerklärung von Waldpfad, die als Bestandteil dieser AGB gilt, soweit sie auf die Vertragsdurchführung Bezug nimmt.
Zur Durchführung einer Buchung ist die Verarbeitung von Namen, Kontaktdaten und gegebenenfalls gesundheitsbezogenen Angaben erforderlich, soweit diese für die sichere Durchführung der jeweiligen Route notwendig sind. Weitere Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Vertragsdurchführung an lokale Leistungsträger, etwa Unterkünfte oder Verkehrsunternehmen, weitergegeben werden müssen, werden ausschließlich in dem für die jeweilige Leistung erforderlichen Umfang übermittelt. Eine darüber hinausgehende Weitergabe erfolgt nicht ohne gesonderte Rechtsgrundlage.
Die Kommunikation zwischen Waldpfad und dem Reisenden erfolgt in der Regel per E-Mail an die vom Reisenden angegebene Adresse. Der Reisende ist verpflichtet, für eine funktionierende und regelmäßig abgerufene E-Mail-Adresse Sorge zu tragen.
Für dringende Anliegen während einer laufenden Reise steht die vor Ort verantwortliche Reisebegleitung sowie die auf der Website angegebene Telefonnummer zur Verfügung.
Waldpfad ist bemüht, Anfragen außerhalb der regulären Beratungszeiten von Montag bis Freitag, 9:00 bis 18:00 Uhr, am folgenden Werktag zu beantworten, übernimmt jedoch außerhalb dieser Zeiten keine Verpflichtung zur sofortigen Erreichbarkeit, mit Ausnahme akuter Sicherheitsanliegen während einer laufenden Reise.
Waldpfad verfolgt einen Ansatz des nachhaltigen Regionaltourismus, der auf die langfristige Erhaltung der besuchten Landschaften und die Unterstützung lokaler Gemeinschaften ausgerichtet ist. Die zugrundeliegende Initiative ist von der Regierung anerkannt und unterliegt in diesem Rahmen regelmäßigen Überprüfungen hinsichtlich ökologischer und sozialer Standards.
Diese Anerkennung bezieht sich auf die grundsätzliche Ausrichtung der Geschäftstätigkeit von Waldpfad und stellt keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften einzelner Reiseleistungen im Sinne einer vertraglichen Garantie dar, sofern dies nicht ausdrücklich in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannt wird.
Waldpfad veröffentlicht in regelmäßigen Abständen Informationen über die konkreten Maßnahmen, mit denen die Nachhaltigkeitsziele der Initiative umgesetzt werden, etwa die Zusammenarbeit mit regionalen Naturparkverwaltungen im Schwarzwald oder die Förderung kleiner, familiengeführter Unterkünfte an der Mosel. Diese Informationen dienen der Transparenz und sind nicht Bestandteil der vertraglichen Leistungsbeschreibung einzelner Routen.
Von Waldpfad ausgegebene Gutscheine können, soweit nicht anders angegeben, innerhalb von drei Jahren nach Ausstellung für die Buchung von Reiseleistungen eingelöst werden. Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen.
Im Rahmen zeitlich befristeter Sonderaktionen können abweichende Bedingungen gelten, die dem Reisenden vor Buchung gesondert mitgeteilt werden und den Bestimmungen dieser AGB insoweit vorgehen, wie sie ausdrücklich hiervon abweichen.
Gutscheine sind nicht übertragbar auf Reiseleistungen, die von den auf der Website beschriebenen Routen und Regionen wesentlich abweichen, es sei denn, Waldpfad stimmt einer solchen abweichenden Verwendung im Einzelfall ausdrücklich zu.
Der Reisende ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Waldpfad nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten. Waldpfad ist berechtigt, einzelne Vertragspflichten zur Erfüllung an qualifizierte lokale Partnerunternehmen zu übertragen, bleibt hierbei jedoch gegenüber dem Reisenden verantwortlich für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.
Im Falle einer wesentlichen Änderung der Unternehmensstruktur von Waldpfad, etwa im Rahmen einer Umwandlung oder Übertragung des Geschäftsbetriebs, gehen bestehende Vertragsverhältnisse mit Reisenden grundsätzlich auf den Rechtsnachfolger über, ohne dass sich hierdurch der Inhalt der vertraglich vereinbarten Leistungen ändert.
Waldpfad ist grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Verbraucher können sich bei Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis an die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle wenden; die entsprechenden Kontaktdaten werden auf Anfrage mitgeteilt.
Die Teilnahme an einem solchen Verfahren ist freiwillig und lässt den ordentlichen Rechtsweg unberührt.
Vor Einleitung eines förmlichen Streitbeilegungsverfahrens bittet Waldpfad darum, zunächst den direkten Kontakt über die in § 31 dieser AGB genannten Kontaktdaten zu suchen, um eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Erfahrungsgemäß lässt sich ein Großteil der Anliegen auf diesem Weg zügig klären.
Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Waldpfad und dem Reisenden findet deutsches Recht Anwendung, soweit dem nicht zwingende Vorschriften des Staates entgegenstehen, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern dieser Verbraucher ist.
Ist der Reisende Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz von Waldpfad in Berlin.
Für Reisende, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der Europäischen Union haben, gelten ergänzend die Bestimmungen des internationalen Privatrechts zur Bestimmung des anwendbaren Rechts, soweit zwingende Schutzvorschriften dem nicht entgegenstehen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit gesetzlich zulässig, eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Dasselbe gilt für den Fall, dass sich diese AGB als lückenhaft erweisen. Auch in diesem Fall sind die Vertragsparteien gehalten, eine Regelung zu finden, die dem ursprünglich verfolgten wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck am nächsten kommt.
Waldpfad behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für zukünftige Buchungen zu ändern, soweit dies aus rechtlichen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist. Für bereits bestätigte Buchungen gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB wird auf der Website von Waldpfad veröffentlicht und ist für den Reisenden vor jeder Buchung einsehbar.
Wesentliche Änderungen dieser AGB, die sich unmittelbar auf laufende Vertragsverhältnisse auswirken könnten, werden betroffenen Reisenden zusätzlich per E-Mail mitgeteilt, damit diese die Möglichkeit haben, sich rechtzeitig mit den geänderten Bedingungen vertraut zu machen.
Während der gesamten Dauer einer gebuchten Reise steht dem Reisenden eine Kontaktmöglichkeit zu Waldpfad oder der beauftragten lokalen Reisebegleitung zur Verfügung, über die organisatorische Fragen, kurzfristige Änderungswünsche oder Mängelanzeigen unmittelbar besprochen werden können.
Bei Gruppenreisen wird zusätzlich eine für die jeweilige Etappe verantwortliche Ansprechperson benannt, die vor Ort über Kenntnisse der Region, der Wege und der Sicherheitsanforderungen verfügt und als erste Anlaufstelle für sämtliche Anliegen der Gruppe dient.
Waldpfad dokumentiert wesentliche während der Reise besprochene Anliegen intern, um wiederkehrende organisatorische Herausforderungen zu erkennen und die Qualität zukünftiger Routen kontinuierlich zu verbessern.
Beschwerden, die erst nach Abschluss der Reise bei Waldpfad eingehen, werden ebenso sorgfältig bearbeitet wie während der Reise angezeigte Mängel. Waldpfad bestätigt den Eingang einer schriftlichen Beschwerde innerhalb von drei Werktagen und nennt dem Reisenden einen voraussichtlichen Zeitrahmen für die abschließende Bearbeitung.
Führt die Prüfung einer Beschwerde zu der Feststellung, dass ein Mangel tatsächlich vorlag, bietet Waldpfad je nach Sachlage eine angemessene Preisminderung, einen Gutschein für eine zukünftige Reise oder eine anderweitige einvernehmliche Lösung an.
Diese AGB sowie sämtliche im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung ausgetauschten Dokumente werden grundsätzlich in deutscher Sprache abgefasst. Übersetzungen in andere Sprachen, die aus Kulanz zur Verfügung gestellt werden, dienen ausschließlich der Verständigung; im Falle von Abweichungen ist stets die deutsche Fassung maßgeblich.
Waldpfad bewahrt Buchungsbestätigungen, Zahlungsnachweise und die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten auf. Reisenden wird empfohlen, die eigenen Vertragsunterlagen ebenfalls für die Dauer der gesetzlichen Verjährungsfristen aufzubewahren.
Diese AGB stellen zusammen mit der jeweiligen Buchungsbestätigung die vollständige Vereinbarung zwischen Waldpfad und dem Reisenden dar, soweit nicht ausdrücklich individuelle abweichende Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
Mündliche Nebenabsprachen, die vor oder bei Vertragsschluss getroffen wurden, aber nicht in der schriftlichen Buchungsbestätigung enthalten sind, entfalten nur dann rechtliche Wirkung, wenn sie nachträglich schriftlich, etwa per E-Mail, von Waldpfad bestätigt werden.
Für Fragen zu diesen AGB oder zu einer bestehenden Buchung steht Ihnen unser Team unter der E-Mail-Adresse [email protected], telefonisch unter +49 30 8847 2193 oder postalisch unter Waldpfad, Kastanienallee 42, 10435 Berlin, zur Verfügung. Wir bemühen uns, jede Anfrage persönlich, verständlich und mit Blick auf eine faire Lösung zu beantworten.
Die Schlossroute führt über sechs Tage durch die bayerischen Voralpen und umfasst Besuche bei Schloss Neuschwanstein, Schloss Hohenschwangau sowie weiteren kleineren Schlössern und Aussichtspunkten der Region. Da der Zugang zu einzelnen Schlössern zeitlich limitierten Ticketkontingenten unterliegt, erfolgt die Reservierung der entsprechenden Eintrittszeiten durch Waldpfad bereits im Rahmen der Buchungsbestätigung.
Kommt es zu einer kurzfristigen behördlichen Schließung eines Schlosses, etwa aufgrund von Restaurierungsarbeiten, bietet Waldpfad im Rahmen der Route eine gleichwertige alternative Sehenswürdigkeit innerhalb derselben Region an. Ein Anspruch auf Besichtigung eines bestimmten, namentlich genannten Schlosses besteht nur insoweit, als dessen Zugänglichkeit zum Zeitpunkt der Reise durch die zuständige Verwaltung nicht eingeschränkt wird.
Die Wanderabschnitte der Schlossroute sind überwiegend als leicht bis mittelschwer einzustufen und für die meisten gesunden Erwachsenen ohne besondere Vorbereitung geeignet. Festes Schuhwerk wird dennoch empfohlen, da einzelne Wegabschnitte über unbefestigten Untergrund führen.
Die Rheinroute verbindet über vier Tage die Städte und Weinorte zwischen Koblenz und Bingen und umfasst sowohl Wanderabschnitte entlang der Weinberge als auch Bootsfahrten auf dem Rhein. Bootsfahrten unterliegen den Fahrplänen der jeweiligen Schifffahrtsunternehmen und können bei extremem Niedrig- oder Hochwasser kurzfristig ausfallen.
Fällt eine geplante Bootsfahrt aus witterungsbedingten Gründen aus, organisiert Waldpfad nach Möglichkeit eine gleichwertige Alternative auf dem Landweg, etwa entlang des Rheinsteigs. Ein Anspruch auf eine bestimmte Schifffahrtsstrecke besteht nicht, sofern die Durchführung durch äußere Umstände verhindert wird.
Die Besichtigung einzelner Burgen entlang der Rheinroute erfolgt teilweise in Eigenregie der Reisenden während freier Zeitfenster. Waldpfad stellt hierzu Informationsmaterial zu Öffnungszeiten und Eintrittspreisen zur Verfügung, übernimmt jedoch keine Haftung für Änderungen, die von den jeweiligen Betreibern kurzfristig vorgenommen werden.
Die Schwarzwald-Naturroute führt über fünf Tage durch Wälder, Hochmoore und kleine Dörfer zwischen Freiburg und dem Titisee. Einzelne Wegabschnitte verlaufen durch ausgewiesene Naturschutzgebiete, in denen besondere Verhaltensregeln gelten, etwa das Verbot, ausgewiesene Wege zu verlassen oder offenes Feuer zu entzünden.
Bei erhöhter Waldbrandgefahr, die von den zuständigen Forstbehörden ausgerufen wird, kann Waldpfad einzelne Wegabschnitte kurzfristig durch alternative Strecken ersetzen, um die Sicherheit der Reisenden und den Schutz des Waldes gleichermaßen zu gewährleisten. Reisende werden über solche Anpassungen unmittelbar vor der betroffenen Etappe informiert.
Die Übernachtungen im Rahmen dieser Route erfolgen überwiegend in traditionellen Schwarzwaldhäusern und kleinen Landgasthöfen, die bewusst aufgrund ihres regionalen Charakters und nicht primär aufgrund touristischer Standardisierung ausgewählt wurden. Ausstattung und Komfort können daher zwischen einzelnen Unterkünften variieren.
Die Bayerische-Alpen-Tour ist mit sieben Tagen die anspruchsvollste der von Waldpfad angebotenen Routen und führt unter anderem zum Eibsee, nach Berchtesgaden und zum Königssee. Einzelne Etappen umfassen alpine Wanderungen mit Höhenunterschieden von mehreren hundert Metern, für die eine gute körperliche Grundkondition erforderlich ist.
Waldpfad behält sich vor, bei ungünstigen Witterungsbedingungen, insbesondere Gewittern, starkem Schneefall außerhalb der Saison oder erhöhter Lawinengefahr, einzelne alpine Etappen zu verkürzen oder durch Wanderungen in tieferen Lagen zu ersetzen. Die Sicherheit der Reisenden hat in solchen Fällen stets Vorrang vor der plangemäßen Durchführung.
Reisende, die an dieser Route teilnehmen, werden gebeten, vorab die auf der Website veröffentlichten Hinweise zu empfohlener Ausrüstung, etwa Wanderschuhen mit stabilem Profil und wetterfester Kleidung, zu berücksichtigen. Die Reisebegleitung führt vor Beginn der alpinen Etappen jeweils eine kurze Sicherheitseinweisung durch.
Die Mosel-Weinroute verbindet über vier Tage Winzerdörfer und Weinberge zwischen Trier und Bernkastel-Kues und beinhaltet Verkostungen in ausgewählten Weingütern. Die Teilnahme an Weinverkostungen ist freiwillig; Reisende, die keinen Alkohol konsumieren möchten, erhalten alternative alkoholfreie Angebote der jeweiligen Weingüter.
Da die steilen Weinberge der Mosel zu den steilsten Weinlagen Europas zählen, verlaufen einzelne Wegabschnitte über unbefestigte, teils steile Pfade zwischen den Rebzeilen. Festes Schuhwerk und Trittsicherheit werden für diese Abschnitte empfohlen.
Die genaue Auswahl der besuchten Weingüter kann je nach Saison, Erntezeitpunkt und Verfügbarkeit der Winzer variieren. Waldpfad stellt sicher, dass die besuchten Betriebe stets dem gleichen Qualitäts- und Regionalitätsanspruch entsprechen, unabhängig von der konkreten Zusammenstellung im Einzelfall.
Kommt es während einer Reise zu einem medizinischen Notfall oder einem Unfall, hat die Sicherheit und Versorgung der betroffenen Person stets oberste Priorität. Die Reisebegleitung ist angewiesen, in einem solchen Fall unverzüglich den lokalen Notruf zu verständigen und Waldpfad sowie, soweit bekannt, benannte Notfallkontakte des Reisenden zu informieren.
Reisende werden gebeten, bei der Buchung freiwillig einen Notfallkontakt sowie relevante gesundheitliche Informationen, etwa bekannte Allergien oder chronische Erkrankungen, anzugeben, damit im Ernstfall keine wertvolle Zeit verloren geht. Diese Angaben werden gemäß der Datenschutzerklärung von Waldpfad streng vertraulich behandelt und ausschließlich zu Sicherheitszwecken verwendet.
Kosten für medizinische Versorgung, Transport ins Krankenhaus oder eine vorzeitige Rückreise infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung sind nicht Bestandteil des Reisepreises und werden, soweit keine Versicherung besteht, vom Reisenden selbst getragen. Waldpfad unterstützt in solchen Situationen organisatorisch, etwa bei der Kontaktaufnahme mit Angehörigen oder Versicherungen, übernimmt jedoch keine eigene Kostentragungspflicht.
Nach einem Vorfall wird gemeinsam mit dem Reisenden besprochen, ob und in welcher Form die restliche Reise fortgesetzt werden kann. Eine Fortsetzung erfolgt stets nur, wenn dies aus medizinischer Sicht vertretbar erscheint und der Reisende dies ausdrücklich wünscht.
Waldpfad verpflichtet sich im Rahmen der von der Regierung anerkannten Nachhaltigkeitsinitiative zu konkreten Maßnahmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette der angebotenen Reisen. Dazu gehört die bevorzugte Zusammenarbeit mit Unterkünften, die nachweislich auf regionale Energieversorgung, Wasser sparende Sanitäreinrichtungen und Vermeidung von Einwegplastik achten.
Bei der Auswahl von Verkehrsmitteln innerhalb einer Route wird, soweit möglich, öffentlichen Verkehrsmitteln und dem Wandern gegenüber motorisierten Individualtransporten der Vorzug gegeben. Dies gilt insbesondere für die Rheinroute und die Mosel-Weinroute, bei denen Regionalbahnen und Fähren einen wesentlichen Teil der Fortbewegung zwischen den Etappen übernehmen.
Waldpfad unterstützt zudem lokale Projekte zum Erhalt der besuchten Landschaften, etwa Aufforstungsinitiativen im Schwarzwald oder Maßnahmen zum Schutz der Steillagenweinberge an der Mosel, deren Bewirtschaftung ohne zusätzliche Unterstützung zunehmend unwirtschaftlich wird. Ein Teil der Einnahmen aus bestimmten Routen fließt in solche regionalen Projekte.
Diese Maßnahmen werden regelmäßig intern überprüft und, soweit erforderlich, an neue wissenschaftliche Erkenntnisse oder regionale Gegebenheiten angepasst. Reisende, die sich für Einzelheiten der jeweiligen Maßnahmen interessieren, können entsprechende Informationen über das Kontaktformular anfragen.
Waldpfad beobachtet für alle angebotenen Routen die amtlichen Wetterwarnungen der zuständigen Behörden, insbesondere bei alpinen Etappen der Bayerischen-Alpen-Tour sowie bei Wanderabschnitten im Schwarzwald und in der Sächsischen Schweiz. Bei Ausrufung einer erhöhten Warnstufe wird die betroffene Etappe angepasst oder, falls erforderlich, ausgesetzt.
Die Reisebegleitung ist befugt, eine Etappe auch dann kurzfristig zu ändern oder abzusagen, wenn keine offizielle Wetterwarnung vorliegt, die konkrete Situation vor Ort jedoch nach ihrer fachlichen Einschätzung ein Sicherheitsrisiko darstellt. Diese Entscheidung ist für alle Teilnehmer der jeweiligen Etappe verbindlich.
Reisende werden gebeten, Anweisungen der Reisebegleitung in solchen Situationen unmittelbar zu befolgen und von eigenständigen Entscheidungen, etwa dem Fortsetzen einer abgesagten Wanderung auf eigene Faust, abzusehen. Ein Verstoß gegen diese Anweisungen erfolgt auf eigenes Risiko des Reisenden.
Mehrere Routen von Waldpfad, insbesondere die Schlossroute und Teile der Rheinroute, sind grundsätzlich auch für Familien mit Kindern geeignet. Bei der Buchung einer Familienreise wird empfohlen, das Alter der teilnehmenden Kinder anzugeben, damit die Etappenlänge und das Tempo entsprechend angepasst werden können.
Für Routen mit erhöhtem alpinem Anspruch, etwa die Bayerische-Alpen-Tour, empfiehlt Waldpfad die Teilnahme grundsätzlich erst ab einem Alter, in dem die entsprechende körperliche Belastbarkeit gegeben ist. Eine individuelle Einschätzung erfolgt im Rahmen der Beratung vor Buchung.
Erziehungsberechtigte tragen während der gesamten Reise die Aufsichtspflicht für die in ihrer Begleitung reisenden Kinder. Die Reisebegleitung unterstützt organisatorisch, kann jedoch die elterliche Aufsichtspflicht nicht ersetzen.
Neben individuellen Buchungen bietet Waldpfad auf Anfrage auch die Organisation von Gruppenreisen für Unternehmen, Vereine oder private Reisegruppen an. Für solche Gruppenreisen können abweichende Konditionen hinsichtlich Preisgestaltung, Mindestteilnehmerzahl und Zahlungsmodalitäten vereinbart werden, die in einem gesonderten schriftlichen Angebot festgehalten werden.
Ansprechpartner für eine Gruppenbuchung ist in der Regel eine benannte verantwortliche Person, die als Vertreter der Gruppe gegenüber Waldpfad auftritt. Diese Person ist für die korrekte Weitergabe sämtlicher relevanter Informationen an die übrigen Teilnehmer verantwortlich, soweit nichts anderes vereinbart wird.
Die in diesen AGB genannten Regelungen zu Rücktritt, Umbuchung und Haftung gelten für Gruppenreisen entsprechend, soweit im individuellen Gruppenangebot nicht ausdrücklich abweichende Bedingungen vereinbart wurden.
Waldpfad bemüht sich, Reisenden mit eingeschränkter Mobilität oder besonderen Bedürfnissen so weit wie möglich passende Reisemöglichkeiten anzubieten. Da viele der besuchten Landschaften, etwa die steilen Weinberge der Mosel oder die alpinen Wege der Bayerischen-Alpen-Tour, naturbedingt nicht vollständig barrierefrei zugänglich sind, wird interessierten Reisenden empfohlen, bereits vor der Buchung Kontakt aufzunehmen, um die konkrete Eignung einer Route individuell zu besprechen.
Für die Rheinroute und Teile der Schlossroute bestehen alternative, weniger anspruchsvolle Wegvarianten, die auch mit eingeschränkter Gehfähigkeit bewältigt werden können. Waldpfad weist jedoch darauf hin, dass historische Innenstädte wie Rothenburg ob der Tauber teils über Kopfsteinpflaster verfügen, das die Fortbewegung mit bestimmten Hilfsmitteln erschweren kann.
Reisende, die auf bestimmte Hilfsmittel, Medikamente oder eine spezielle Verpflegung angewiesen sind, werden gebeten, dies frühzeitig mitzuteilen, damit Unterkünfte und Tagesabläufe entsprechend angepasst werden können. Waldpfad steht hierzu in engem Austausch mit den jeweiligen lokalen Partnern.
Das Fotografieren der besuchten Landschaften, Dörfer und Sehenswürdigkeiten ist im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie unter Rücksichtnahme auf die Privatsphäre anderer Reisender und der lokalen Bevölkerung ausdrücklich erlaubt und erwünscht.
Der Einsatz von Drohnen unterliegt in Deutschland besonderen luftverkehrsrechtlichen Vorschriften und ist in zahlreichen Naturschutzgebieten, etwa Teilen des Schwarzwalds, der Sächsischen Schweiz und rund um Schloss Neuschwanstein, vollständig untersagt. Reisende, die eine Drohne mitführen möchten, sind verpflichtet, sich vorab eigenständig über die an den jeweiligen Orten geltenden Bestimmungen zu informieren.
Waldpfad übernimmt keine Haftung für Bußgelder oder sonstige rechtliche Folgen, die einem Reisenden aus einem eigenständigen, nicht mit der Reisebegleitung abgestimmten Drohneneinsatz entstehen. Die Reisebegleitung kann den Einsatz von Drohnen während gemeinsamer Programmpunkte aus Sicherheits- oder Rücksichtnahmegründen untersagen.
Auf mehreren Routen, insbesondere in den Bayerischen Alpen und im Schwarzwald, führen Wege durch oder entlang von Weideflächen, auf denen Kühe, Schafe oder Ziegen gehalten werden. Reisende werden gebeten, ausreichenden Abstand zu Weidetieren zu halten, Weidezäune und Gatter nach dem Durchgang wieder ordnungsgemäß zu schließen und Hunde, sofern mitgeführt, an der Leine zu führen.
Wildtiere, die entlang der Routen beobachtet werden können, etwa Rotwild im Schwarzwald oder Gämsen in den Alpen, dürfen nicht gefüttert, angelockt oder in ihrem natürlichen Verhalten gestört werden. Waldpfad legt großen Wert auf einen respektvollen Umgang mit der heimischen Tierwelt als Teil des Gesamterlebnisses einer Reise.
Die Reisebegleitung sowie die Kommunikation mit Waldpfad erfolgen grundsätzlich in deutscher Sprache. In einzelnen Regionen, insbesondere in stark touristisch geprägten Orten wie Rothenburg ob der Tauber oder rund um Schloss Neuschwanstein, verfügt ein Teil des lokalen Personals zusätzlich über englische Sprachkenntnisse.
In kleineren Dörfern entlang der Mosel oder im tieferen Schwarzwald kann die sprachliche Verständigung mit der lokalen Bevölkerung ausschließlich auf Deutsch möglich sein. Waldpfad unterstützt Reisende bei Bedarf durch die Reisebegleitung bei der Verständigung mit lokalen Ansprechpartnern.
Die klimatischen Bedingungen unterscheiden sich zwischen den neun von Waldpfad kuratierten Regionen teilweise erheblich. Während die Mosel-Weinroute insbesondere im September und Oktober von einem milden, sonnigen Herbstklima profitiert, sind die Bayerischen Alpen bereits im Oktober von ersten Schneefällen in höheren Lagen betroffen.
Der Schwarzwald und die Sächsische Schweiz zeigen sich zwischen Mai und Oktober von ihrer wanderfreundlichsten Seite, wobei insbesondere die Sommermonate Juli und August höhere Besucherzahlen an bekannten Aussichtspunkten mit sich bringen können. Waldpfad plant die Routenführung so, dass stark frequentierte Punkte möglichst außerhalb der Hauptbesucherzeiten erreicht werden.
Reisende, die eine Reise außerhalb der empfohlenen Hauptsaison einer Region buchen möchten, werden im Rahmen der Beratung ausführlich über die zu erwartenden klimatischen Bedingungen sowie etwaige jahreszeitlich bedingte Einschränkungen, etwa geschlossene Berghütten oder reduzierte Fährverbindungen, informiert.
Zu mehreren Routen bietet Waldpfad optionale Zusatzleistungen an, etwa private Weinverkostungen an der Mosel, geführte Fotografietouren im Schwarzwald oder verlängerte Aufenthalte in einzelnen Orten wie Rothenburg ob der Tauber. Diese Zusatzleistungen sind nicht automatisch im Grundpreis einer Route enthalten und werden gesondert ausgewiesen.
Die Buchung von Zusatzleistungen ist bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn möglich, sofern die entsprechende Kapazität bei den jeweiligen lokalen Partnern verfügbar ist. Eine nachträgliche Buchung während der laufenden Reise ist nur eingeschränkt und in Abhängigkeit von der jeweiligen Verfügbarkeit möglich.
Für Zusatzleistungen gelten grundsätzlich dieselben Rücktritts- und Zahlungsbedingungen wie für die Hauptleistung, soweit im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Nach Abschluss einer Reise bittet Waldpfad die Reisenden um eine freiwillige Rückmeldung zu ihren Erfahrungen entlang der jeweiligen Route. Dieses Feedback fließt unmittelbar in die kontinuierliche Weiterentwicklung der Routen, der Zusammenarbeit mit lokalen Partnern und der allgemeinen Servicequalität ein.
Mit dem Einverständnis des Reisenden können ausgewählte, anonymisierte oder mit Vornamen versehene Rückmeldungen im Rahmen der Website oder anderer Marketingmaterialien von Waldpfad veröffentlicht werden. Eine Veröffentlichung erfolgt ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des jeweiligen Reisenden.
Waldpfad arbeitet bei der Gestaltung und Durchführung seiner Routen eng mit regionalen Tourismusverbänden, Naturparkverwaltungen und Winzergenossenschaften zusammen. Diese Kooperationen tragen dazu bei, dass Reiserouten den jeweiligen regionalen Gegebenheiten entsprechen und lokale Wirtschaftskreisläufe gestärkt werden.
Im Rahmen dieser Kooperationen erhält Waldpfad regelmäßig aktuelle Informationen zu Wegesperrungen, saisonalen Besonderheiten und Veranstaltungen in den jeweiligen Regionen, die in die laufende Planung der Routen einfließen. Reisende profitieren so von einem stets aktuellen und lokal abgestimmten Reiseerlebnis.
Neben der klassischen Banküberweisung bietet Waldpfad, soweit auf der Website oder im individuellen Angebot ausgewiesen, ergänzende elektronische Zahlungsmöglichkeiten an. Die im Einzelfall verfügbaren Zahlungsarten werden dem Reisenden spätestens mit der Übersendung der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
Bei Zahlungen aus dem Ausland trägt der Reisende etwaige Bankgebühren, die im Zusammenhang mit der Währungsumrechnung oder internationalen Überweisungen entstehen, selbst, sofern diese nicht von Waldpfad zu vertreten sind. Waldpfad empfiehlt, den vollständigen Rechnungsbetrag in Euro zu überweisen, um Verzögerungen bei der Zuordnung von Zahlungen zu vermeiden.
Rückerstattungen erfolgen grundsätzlich auf dasselbe Zahlungsmittel, mit dem die ursprüngliche Zahlung geleistet wurde, es sei denn, dies ist aus technischen Gründen nicht möglich oder der Reisende wünscht ausdrücklich eine andere Rückerstattungsmethode.
Reisende mit Lebensmittelunverträglichkeiten, Allergien oder besonderen Ernährungsformen, etwa vegetarischer oder vegener Ernährung, werden gebeten, dies bereits bei der Buchungsanfrage mitzuteilen. Waldpfad leitet diese Informationen an die beteiligten Unterkünfte und gastronomischen Partner weiter, um eine angemessene Verpflegung während der gesamten Reise zu ermöglichen.
In kleineren Dörfern und traditionellen Gasthöfen, insbesondere entlang der Mosel-Weinroute und der Schwarzwald-Naturroute, ist das Angebot an spezialisierten Gerichten mitunter eingeschränkter als in städtischen Regionen. Waldpfad bemüht sich in solchen Fällen um praktikable, mit den jeweiligen Betrieben abgestimmte Lösungen, kann jedoch keine vollständige Gewähr für jede denkbare Ernährungsanforderung übernehmen.
Bei schwerwiegenden, gesundheitsrelevanten Allergien wird empfohlen, zusätzlich eigenständig Vorsorge zu treffen, etwa durch das Mitführen geeigneter Notfallmedikation, da die Reaktionszeiten in ländlichen Regionen mitunter länger ausfallen können als in städtischen Gebieten.
Orte wie Rothenburg ob der Tauber sowie Teile der Rheinroute liegen in Bereichen, die unter besonderem Denkmalschutz stehen. Reisende werden gebeten, historische Bausubstanz, Stadtmauern und private Fassaden mit besonderer Sorgfalt zu behandeln und weder Gebäude noch Mobiliar zu berühren, sofern dies nicht ausdrücklich im Rahmen einer Führung erlaubt wird.
In mehreren historischen Altstädten gelten zudem besondere Regelungen zum Befahren mit Fahrzeugen sowie zu Ruhezeiten, die von Waldpfad im Rahmen der Routenplanung berücksichtigt werden. Reisende, die eigenständig, etwa während freier Zeitfenster, durch solche Bereiche unterwegs sind, werden gebeten, sich an ausgewiesene Beschilderungen zu halten.
Für Streckenabschnitte, die mit der Bahn oder per Fähre zurückgelegt werden, etwa entlang des Rheins oder zwischen einzelnen Etappen der Sächsischen Schweiz, arbeitet Waldpfad mit etablierten regionalen Verkehrsunternehmen zusammen. Die konkreten Fahrpläne unterliegen den jeweiligen Anbietern und können sich kurzfristig ändern.
Kommt es zu Verspätungen oder Ausfällen im öffentlichen Verkehr, die nicht von Waldpfad zu vertreten sind, informiert die Reisebegleitung umgehend über alternative Verbindungen. Etwaige Entschädigungsansprüche wegen Zugverspätungen richten sich nach den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens und sind unmittelbar gegenüber diesem geltend zu machen.
Im Rahmen mehrerer Routen stellt Waldpfad digitales Kartenmaterial zur Orientierung während einzelner Etappen zur Verfügung. Die Nutzung dieses Kartenmaterials kann, je nach eingesetzter Anwendung, mit einer Standortermittlung durch das jeweilige Endgerät des Reisenden verbunden sein.
Waldpfad selbst erhebt im Rahmen der Bereitstellung von Kartenmaterial keine dauerhaften Standortverläufe der Reisenden. Soweit Drittanbieter-Kartendienste eingebunden werden, gelten deren eigene Datenschutzbestimmungen, auf die im Rahmen der Nutzung gesondert hingewiesen wird.
Bei allen geführten Wanderetappen führt die Reisebegleitung eine grundlegende Erste-Hilfe-Ausstattung mit sich, die den üblichen Anforderungen an Outdoor-Aktivitäten in den jeweiligen Regionen entspricht. Für Etappen der Bayerischen-Alpen-Tour mit erhöhtem alpinem Risiko wird zusätzlich Ausrüstung für den Umgang mit Höhenproblemen und leichteren Verletzungen mitgeführt.
Diese Erste-Hilfe-Ausstattung dient der Versorgung bis zum Eintreffen professioneller Rettungskräfte und ersetzt keine medizinische Behandlung. Reisende mit bekannten gesundheitlichen Risiken wird empfohlen, eigene, individuell abgestimmte Notfallmedikation zusätzlich mitzuführen.
Im Falle von Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung dieser AGB oder die Durchführung einer konkreten Reise bittet Waldpfad zunächst um schriftliche Kontaktaufnahme über die E-Mail-Adresse [email protected], in der der Sachverhalt möglichst detailliert und mit Angabe der Buchungsnummer beschrieben wird.
Waldpfad bestätigt den Eingang einer solchen Mitteilung innerhalb von drei Werktagen und benennt eine für die weitere Klärung verantwortliche Ansprechperson. Ziel ist stets eine zügige, sachliche und für beide Seiten faire Lösung, bevor gegebenenfalls weitere in § 27 dieser AGB genannte Schritte in Betracht gezogen werden.
Reisende, die bereits an einer Route von Waldpfad teilgenommen haben, erhalten auf Wunsch bevorzugten Zugang zu neuen Terminen sowie individuelle Empfehlungen für ergänzende Regionen, die sich thematisch oder landschaftlich an die zuvor besuchte Route anschließen.
Waldpfad pflegt bewusst langfristige Beziehungen zu wiederkehrenden Reisenden, unter anderem durch die Weitergabe von Erfahrungswerten aus vorherigen Reisen an die für die nächste Route verantwortliche Reisebegleitung, soweit der Reisende hiermit einverstanden ist. Dies ermöglicht ein zunehmend persönlich abgestimmtes Reiseerlebnis über mehrere Buchungen hinweg.
Für Wanderetappen im Rahmen sämtlicher Routen wird empfohlen, das persönliche Gepäck auf einen handlichen Tagesrucksack zu beschränken, während größeres Gepäck in der Regel zwischen den Unterkünften transportiert wird. Die genaue Organisation des Gepäcktransports wird dem Reisenden vor Reisebeginn im Rahmen der finalen Reiseunterlagen mitgeteilt.
Waldpfad stellt auf der Website regionsspezifische Packlisten zur Verfügung, die je nach Jahreszeit und Schwierigkeitsgrad der jeweiligen Route variieren. Diese Packlisten sind unverbindliche Empfehlungen und ersetzen nicht die eigenverantwortliche Einschätzung des Reisenden hinsichtlich seiner persönlichen Bedürfnisse.
Für den Transport von Wertsachen, elektronischen Geräten oder Dokumenten während der Wanderetappen wird empfohlen, geeignete wasserdichte Aufbewahrungsmöglichkeiten zu verwenden, da einzelne Abschnitte, insbesondere im Schwarzwald und an der Mosel, wetterbedingt feucht ausfallen können.
Sofern nicht anders vereinbart, basiert der in der Buchungsbestätigung genannte Reisepreis auf einer Unterbringung im Doppelzimmer. Reisende, die eine Einzelunterbringung wünschen, können diese gegen einen in der Leistungsbeschreibung gesondert ausgewiesenen Einzelzimmerzuschlag buchen, dessen Höhe je nach Region und Unterkunft variiert.
Bei Familien- oder Gruppenbuchungen können auf Anfrage Mehrbettzimmer oder miteinander verbundene Zimmer reserviert werden, soweit die jeweilige Unterkunft über ein entsprechendes Angebot verfügt. Waldpfad informiert transparent über die im Einzelfall verfügbaren Zimmerkategorien, bevor eine Buchung endgültig bestätigt wird.
Verzögerungen im Tagesprogramm, etwa durch längere Pausen an besonders eindrucksvollen Aussichtspunkten, unerwartete Wartezeiten bei der Einfahrt in historische Altstädte oder individuelle Foto-Stopps innerhalb der Gruppe, sind Teil des bewusst entschleunigten Reisekonzepts von Waldpfad und begründen keinen Anspruch auf Verkürzung nachfolgender Programmpunkte.
Wird ein Tagesprogramm durch äußere Umstände, etwa eine unerwartete Straßensperrung, erheblich verzögert, passt die Reisebegleitung den weiteren Tagesablauf nach bestem Ermessen an, wobei die Sicherheit und der Gesamtcharakter der Reise stets Vorrang vor einer starren Einhaltung des ursprünglichen Zeitplans haben.
Waldpfad ist auf verschiedenen unabhängigen Bewertungsplattformen im Internet gelistet, auf denen frühere Reisende ihre Erfahrungen öffentlich teilen können. Diese Bewertungen werden von Waldpfad nicht inhaltlich verändert oder zensiert, solange sie den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform entsprechen.
Waldpfad behält sich vor, auf einzelne veröffentlichte Bewertungen öffentlich zu antworten, insbesondere um Sachverhalte richtigzustellen oder auf bereits erfolgte Lösungen hinzuweisen, sofern der Reisende in seiner Bewertung selbst nicht ausschließlich anonym auftritt.
Bei besonders gefragten Terminen, etwa während der Herbstsaison entlang der Mosel-Weinroute oder im Hochsommer für die Bayerische-Alpen-Tour, kann es vorkommen, dass eine gewünschte Route zum angefragten Zeitpunkt bereits ausgebucht ist. In diesem Fall bietet Waldpfad die Aufnahme in eine unverbindliche Warteliste an.
Wird durch einen Rücktritt eines anderen Reisenden ein Platz frei, informiert Waldpfad die auf der Warteliste geführten Interessenten in der Reihenfolge ihrer Anmeldung. Ein Anspruch auf Zuteilung eines frei gewordenen Platzes entsteht erst mit der ausdrücklichen Bestätigung durch Waldpfad gemäß § 3 dieser AGB.
Bei Gruppenreisen mit mehreren voneinander unabhängigen Reisenden übernimmt die Reisebegleitung zusätzlich zur inhaltlichen und sicherheitsrelevanten Führung auch eine moderierende Rolle innerhalb der Gruppe, um ein angenehmes gemeinsames Reiseerlebnis für alle Teilnehmer zu ermöglichen.
Sollten innerhalb einer Gruppe erhebliche Spannungen auftreten, ist die Reisebegleitung berechtigt, organisatorische Anpassungen vorzuschlagen, etwa eine veränderte Aufteilung bei gemeinsamen Fahrten oder Mahlzeiten, um den Ablauf der Reise für die gesamte Gruppe nicht zu beeinträchtigen.
In mehreren der von Waldpfad bereisten Regionen finden saisonal wiederkehrende Veranstaltungen statt, etwa Weinfeste an der Mosel im Frühherbst oder traditionelle Märkte in Rothenburg ob der Tauber zur Weihnachtszeit. Sofern eine Route zeitlich mit einer solchen Veranstaltung zusammenfällt, wird dies im Rahmen der Beratung vor Buchung erwähnt.
Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen ist, sofern nicht ausdrücklich als Programmpunkt vereinbart, freiwillig und nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung. Waldpfad weist zudem darauf hin, dass während solcher Veranstaltungen mit einer höheren Auslastung von Unterkünften und einem lebhafteren Ortsbild als üblich zu rechnen ist.
Die vorstehenden Anhänge konkretisieren die allgemeinen Regelungen dieser AGB für einzelne, in der Praxis besonders relevante Fallgruppen. Im Falle von Widersprüchen zwischen einem Anhang und den allgemeinen Bestimmungen der §§ 1 bis 35 gehen die spezielleren Regelungen des jeweiligen Anhangs vor, soweit sie sich ausdrücklich auf den betroffenen Sachverhalt beziehen.
Waldpfad behält sich vor, einzelne Anhänge im Zuge der Weiterentwicklung des Routenangebots zu ergänzen oder anzupassen, ohne dass hierdurch die grundsätzliche Systematik dieser AGB verändert wird.
Diese AGB stehen in engem sachlichen Zusammenhang mit der gesondert veröffentlichten Datenschutzerklärung, der Cookie-Richtlinie sowie den Nutzungsbedingungen von Waldpfad. Soweit diese Dokumente denselben Sachverhalt betreffen, sind sie im Zweifel so auszulegen, dass sie sich sinnvoll ergänzen und nicht widersprechen.
Im Falle eines tatsächlichen Widerspruchs zwischen diesen AGB und einem der genannten weiteren Dokumente hinsichtlich datenschutzrechtlicher Fragen geht die spezifischere Regelung der Datenschutzerklärung vor, da diese eigenständig die Verarbeitung personenbezogener Daten regelt.
Waldpfad veröffentlicht auf der Website und in weiteren Marketingmaterialien ausgewählte, anonymisierte Fallbeispiele und Kennzahlen zu einzelnen Routen, etwa durchschnittliche Bewertungen oder den Anteil wiederkehrender Reisender. Diese Angaben basieren auf internen Auswertungen und werden regelmäßig aktualisiert.
Solche statistischen Angaben stellen allgemeine Erfahrungswerte dar und begründen keine vertragliche Zusicherung bestimmter Ergebnisse für eine individuell gebuchte Reise, da jede Reise durch individuelle Faktoren wie Wetter, Gruppenzusammensetzung und persönliche Erwartungen geprägt wird.
Im Rahmen der Zahlungsabwicklung oder der Bereitstellung von Kartenmaterial kann Waldpfad auf Dienste spezialisierter Drittanbieter zurückgreifen. Die Nutzung solcher Dienste erfolgt stets im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und wird in der Datenschutzerklärung von Waldpfad näher beschrieben.
Waldpfad wählt eingesetzte Drittanbieter sorgfältig aus und schließt, soweit gesetzlich erforderlich, entsprechende Verträge zur Auftragsverarbeitung ab, um ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten der Reisenden sicherzustellen.
Kommt es bei einem von Waldpfad beauftragten Leistungsträger, etwa einer Unterkunft, zu einer Überbuchung, die nicht von Waldpfad zu vertreten ist, wird umgehend eine gleichwertige Ersatzunterkunft in derselben Region organisiert. Entstehen dem Reisenden hierdurch höhere Kosten, werden diese von Waldpfad übernommen, soweit sie angemessen und nachvollziehbar sind.
Waldpfad behält sich vor, in solchen Fällen Ausgleichsansprüche gegenüber dem verantwortlichen Leistungsträger geltend zu machen, ohne dass dies die Rechte des Reisenden gegenüber Waldpfad aus diesen AGB beeinträchtigt.
Für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände der Reisenden während der Reise haftet Waldpfad nur, soweit dies auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Waldpfad oder seinen Erfüllungsgehilfen beruht. Für gewöhnliche Verschleißerscheinungen oder Verluste, die auf mangelnde eigene Sorgfalt zurückzuführen sind, besteht keine Haftung.
Reisenden wird empfohlen, Wertsachen während gemeinsamer Wanderetappen stets am eigenen Körper zu tragen und größere Gepäckstücke, soweit organisatorisch möglich, verschlossen zu halten.
Sollte Waldpfad zukünftig zusätzliche digitale Funktionen zur direkten Online-Buchung ohne vorherige individuelle Beratung anbieten, gelten diese AGB entsprechend, soweit sie nach ihrem Sinn und Zweck auf eine solche automatisierte Buchung übertragbar sind. Abweichende Besonderheiten einer solchen Buchungsfunktion werden dem Reisenden vor Abschluss des jeweiligen Buchungsvorgangs gesondert mitgeteilt.
Zur besseren Übersicht fasst dieser Anhang die in den vorstehenden Paragraphen genannten wesentlichen Fristen noch einmal zusammen, ohne dass hierdurch neue, von den jeweiligen Einzelregelungen abweichende Ansprüche begründet werden. Im Zweifel gelten stets die Ausführungen in den entsprechenden Paragraphen dieser AGB.
Zur Veranschaulichung der in § 6 dieser AGB geregelten Stornokosten dient folgendes Beispiel: Bucht ein Reisender die Bayerische-Alpen-Tour zu einem Reisepreis von 1.200 Euro und erklärt den Rücktritt 30 Tage vor Reisebeginn, fallen Stornokosten in Höhe von 35 Prozent des Reisepreises an, mithin 420 Euro. Der übersteigende Betrag von 780 Euro wird dem Reisenden erstattet.
Dieses Beispiel dient ausschließlich der Veranschaulichung der Berechnungsmethode und stellt keine verbindliche Zusicherung eines bestimmten Reisepreises dar, da sich die tatsächlichen Preise nach der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung richten.
Waldpfad legt großen Wert auf eine persönliche Beratung vor jeder Buchung, um die individuellen Wünsche und Voraussetzungen des Reisenden angemessen zu berücksichtigen. Automatisiert erstellte Vorschläge, etwa auf Basis von Standardanfragen über das Kontaktformular, werden stets von einer verantwortlichen Person geprüft, bevor sie als verbindliches Angebot versendet werden.
Diese Vorgehensweise soll sicherstellen, dass auch bei zunehmender Digitalisierung einzelner Prozessschritte der persönliche, auf die jeweilige Region und den jeweiligen Reisenden abgestimmte Charakter der Beratung erhalten bleibt.
Waldpfad bemüht sich, die eigene Website nach den allgemein anerkannten Grundsätzen der digitalen Barrierefreiheit zu gestalten, etwa durch ausreichende Kontraste, verständliche Textstrukturen und eine klare Navigation. Sollten Nutzer auf technische Hürden stoßen, können sie dies über das Kontaktformular oder die angegebene E-Mail-Adresse mitteilen.
Waldpfad prüft eingehende Hinweise zur Barrierefreiheit der Website regelmäßig und berücksichtigt sie im Rahmen der laufenden technischen Weiterentwicklung des Internetauftritts.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen einen verlässlichen und zugleich fairen Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen Waldpfad und seinen Reisenden schaffen. Sie spiegeln den Anspruch wider, Reisen durch die Wälder, Flusstäler, Alpen und Weinberge Deutschlands so zu gestalten, dass sowohl die Erwartungen der Reisenden als auch die langfristige Erhaltung der besuchten Landschaften gleichermaßen berücksichtigt werden.
Waldpfad dankt allen Reisenden für ihr Vertrauen und freut sich darauf, gemeinsam mit ihnen weiterhin stille, authentische Orte in ganz Deutschland zu entdecken.
Auf mehreren Routen, insbesondere im Schwarzwald und entlang der Mosel, besuchen Reisende im Rahmen einzelner Etappen kleine, familiengeführte Handwerksbetriebe, etwa Uhrenmacher, Winzer oder traditionelle Sägewerke. Diese Besuche dienen dem Verständnis regionaler Handwerkstraditionen und sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlicher Programmpunkt vereinbart, als ergänzendes, unverbindliches Angebot zu verstehen.
Waldpfad achtet bei der Auswahl solcher Partnerbetriebe darauf, dass Besuchszahlen begrenzt bleiben und die Besuche in enger Abstimmung mit den jeweiligen Betrieben stattfinden, um deren gewohnten Arbeitsablauf möglichst wenig zu beeinträchtigen.
Die Mitnahme von Haustieren, insbesondere Hunden, ist auf ausgewählten Routen und nach vorheriger Abstimmung mit Waldpfad grundsätzlich möglich, sofern die jeweiligen Unterkünfte dies zulassen. Eine allgemeine Mitnahme ohne vorherige Absprache ist nicht vorgesehen, da nicht alle Partnerbetriebe über geeignete Voraussetzungen verfügen.
Reisende, die ein Haustier mitführen möchten, tragen die Verantwortung für dessen Verhalten während der gesamten Reise, insbesondere im Umgang mit Weidetieren und anderen Reisenden gemäß Anhang 13 dieser AGB.
Die vorliegende Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt zum auf Seite eins genannten Datum in Kraft und ersetzt alle zuvor veröffentlichten Fassungen für sämtliche ab diesem Zeitpunkt neu abgeschlossenen Verträge zwischen Waldpfad und seinen Reisenden.
Reisenden, die erstmals eine Route bei Waldpfad buchen, wird empfohlen, vor der endgültigen Buchung die Leistungsbeschreibung der jeweiligen Route, die in § 6 genannten Stornokosten sowie die regionsspezifischen Hinweise im entsprechenden Anhang aufmerksam zu lesen, um die eigenen Erwartungen realistisch mit dem tatsächlichen Reisecharakter abzugleichen.
Bei Unsicherheiten hinsichtlich Schwierigkeitsgrad, Ausrüstung oder zeitlichem Ablauf einer Route steht das Beratungsteam von Waldpfad vor jeder Buchung für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, um mögliche Missverständnisse frühzeitig auszuräumen und eine passende Entscheidung zu ermöglichen.
Erstbucher profitieren zudem von einer ausführlicheren schriftlichen Vorbereitung durch Waldpfad, die neben den vertraglichen Rahmenbedingungen auch praktische Hinweise zu Anreise, Wetter und regionalen Besonderheiten der jeweils gebuchten Route umfasst, um den Einstieg in das Reisekonzept von Waldpfad zu erleichtern.
Sämtliche in diesem Dokument enthaltenen Anhänge sind integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und entfalten dieselbe rechtliche Verbindlichkeit wie die vorstehenden §§ 0 bis 35, soweit sich aus ihrem jeweiligen Wortlaut nichts anderes ergibt. Eine getrennte Zustimmung zu einzelnen Anhängen ist nicht erforderlich, da sie mit der Zustimmung zu diesen AGB insgesamt als angenommen gelten.
Reisende, die mehr als eine Region innerhalb einer einzigen Reise besuchen möchten, etwa eine Kombination aus der Schwarzwald-Naturroute und der Rheinroute, können bei Waldpfad eine individuell zusammengestellte Kombinationsreise anfragen. Der Gesamtpreis einer solchen Kombinationsreise ergibt sich aus den Einzelbestandteilen der jeweils kombinierten Routen sowie einem gesonderten Aufschlag für die zusätzliche Koordination zwischen den Regionen.
Für Kombinationsreisen gelten sämtliche Regelungen dieser AGB, einschließlich der jeweils einschlägigen regionalen Anhänge, entsprechend für jeden einzelnen Reiseabschnitt. Rücktritts- und Umbuchungsregelungen gemäß §§ 6 und 7 werden in solchen Fällen auf den gesamten kombinierten Reisezeitraum bezogen angewendet, sofern nicht ausdrücklich eine abschnittsweise Regelung vereinbart wurde.
Waldpfad empfiehlt, bei der Planung einer Kombinationsreise ausreichend Pufferzeiten zwischen den einzelnen Regionen einzuplanen, da insbesondere die Anreise zwischen entfernteren Regionen, etwa von der Sächsischen Schweiz zu den Bayerischen Alpen, mehrere Stunden in Anspruch nehmen kann.
Für sämtliche in diesen AGB und den zugehörigen Anhängen beschriebenen Anliegen erreichen Sie das Team von Waldpfad wie folgt: postalisch unter Waldpfad, Kastanienallee 42, 10435 Berlin, Deutschland; telefonisch während der Beratungszeiten von Montag bis Freitag, 9:00 bis 18:00 Uhr, unter der Rufnummer +49 30 8847 2193; sowie jederzeit schriftlich per E-Mail unter [email protected].
Wir freuen uns, Sie auf einer der neun kuratierten Routen durch die Wälder, Flusstäler, Alpen und Weinberge Deutschlands begleiten zu dürfen, und stehen Ihnen bei allen Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gerne persönlich zur Verfügung.